Information der Eltern
- Artikel-Nr.: 000107
- Info: Format DIN-A4, Vordrucksammlung
- (kopfgeleimter Block) mit Deckblatt,
- 20 Formulare, Stand 06/2020
- VPE: 1 Stück
- Staffelung: 1
Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterleitung zu verhindern. Den Eltern und Sorgeberechtigten ist bei der Aufnahme der Kinder in die Einrichtung ein Merkblatt auszuhändigen, das über die Pflichten dieses Gesetzes informiert. Das wird zugleich aktenkundig.
Dieses Merkblatt bezieht sich auf § 34 IFSG. § 34 regelt, wer bei Vorliegen der in § 34 genannten meldepflichtigen Krankheiten eine Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten darf. Bei COVID-19 wird anstelle eines Betretungsverbotes vom Gesundheitsamt die viel weitergehende Quarantäne (= Wohnung nicht verlassen) verfügt. Somit muss ein Betretungsverbot bei Vorliegen von COVID-19 nicht im IFSG geregelt werden.