Mitwirkung in der Schule Schulrecht NRW
- Artikel-Nr.: 000418
- Info: Format DIN A5, Umfang 220 Seiten,
- türkisfarbener Umschlag,
- 7. überarbeitete Auflage,
- Redaktionsschluss 31.07.2022
- VPE: 1 Stück
- Staffelung: 1
Mitwirkung in der Schule, Rechte und Pflichten der Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler.
Kommentar mit ausführlichem Stichwortverzeichnis. Das Schulgesetz enthält in den §§ 62 bis 77 die
Entscheidungsprozesse in den Mitwirkungsgremien, die Aufzählung der dafür vorgesehenen Aufgaben so wie die Formvorschriften für Sitzungen und Wahlen. Die Mitwirkung beim Schulträger und beim zuständigen Minister bringt als weitere Akteure die Verbände und Organisationen auf Landesebene ins Spiel.
Der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter als Vorsitzenden der Schulkonferenz und der Lehrerkonferenz, als Verantwortlicher für Eilentscheidungen und ausgestattet mit der Teilnahmeberechtigung an den Sitzungen aller Mitwirkungsgremien kommt die entscheidende Schlüsselrolle für eine konstruktive Mitwirkungsarbeit zu.
Änderung nach Redaktionsschluss dieser Auflage: Empfehlung-einer-Geschaeftsordnung-fuer-die-Schulmitwirkungsgremien
Das 16. Schulrechtsänderungsgesetz ist berücksichtigt.
Das bewährte Autorenteam Dr. Harald Gampe und Gerald Rieger, langjährige und erfolgreiche Verfasser von Kommentaren zum Schulrecht und zu pädagogischen Fragen, hat sich diesem Thema für Sie angenommen.
Ergänzende VV zur APO-SI: Verwaltungsvorschrift-APO-SI-2023
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